Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich; Anderweitige Geschäftsbedingung.

  • Diese Allgemeine Vertragsbedingungen – nachstehend kurz ,,AV‘‘ – gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen dem jeweils kontrahierenden Unternehmen der 4Quantity Gruppe* – dieses nachstehend ,,4Quantity‘‘ genannt – und dessen Vertragspartei – dieser nachstehend ,,Kunde‘‘ genannt.
  • Entgegenstehend oder von diesen AV abweichende Bedingung des Kunden werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn 4Quantity deren Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht. Ist der Kunde hiermit nicht einverstanden, so hat er 4Quantity auf diesen Umstand unverzüglich schriftlich hinzuweisen.
  • Spätestens die Annahme von Leistungen (einschließlich der Lieferungen von Software sowie der Überlassung und/oder Pflege der Software, sowie anderweitige beratende sowie wissenstransporttierende Leistungen) von 4Quantity nachsehend zusammenfassend ,,Leistungen‘‘ genannt – durch den Kunden gilt als Anerkennung dieser AV unter Verzicht auf Allgemeine Geschäftsbedingung des Kunden.
  • Dem -formularmäßigen Hinweis auf Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
  • Diese AV gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.
  • Vorrangig vor diesen AV gelten die folgende Vertragsbedingungen:
    • Für die Erbringung von Dienstleistungen: die Vertragsbedingungen für Leistungen (VL);
    • Für die zeitlich unbefristete Überlassung von Sofware: die Vertragsbedingungen für die Überlassung von Software – Kauf (VS);
    • Für die Software-Pflege: die Vertragsbe- dingungen für die Pflege von Software (VPS)
    • Für die beratende und wissenstransport- tierende Leistungen (bwL).

2. Vergütung, Zahlungen, Aufrechnung und Zurückbehaltung, vorzeitige Beendigung, Termine

  • Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird die Vergütung nach Aufwand zu den bei Vertragsschluss allgemein gültigen Preisen von 4Quantity berechnet. Vergütungen sind grundsätzlich Netto-Preise und gelten zuzüglich gesetzlichen anfallender Umsatzsteuer. 4Quantity rechnet monatlich ab, es sei denn, es wurde vertraglich eine andere zeitliche Abrechnung vereinbart. Werden Leistungen nach Aufwand vergütet, dokumentiert 4Quantity die Art, Dauer und die einzelne Bereiche der Tätigkeit und übermittelt diese Dokumentation mit der Rechnung.
  • Alle Rechnungen werden in deren Zugang bei dem Kunde fällig und sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen.
  • Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Eine Zurückbehaltung ist dem Kunde nur erlaubt, soweit sie Ansprüche betrifft, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Wegen Mängeln kann der Kunde Zahlungen nur zu einem unter Berücksichtigung des Mangels verhältnismäßigen Teil zurückbehalten und nur wenn der Mangel zweifelsfrei vorliegt (siehe hierzu die entsprechende Regelung unter Ziff. 7.1). Der Kunde hat kein Zurückbehaltungsrecht, wenn sei n Mangelanspruch verjährt ist.
  • Bei wirtschaftlichem Unvermögen des Kunden, seine Pflichten gegenüber 4Quantity zu erfüllen, kann 4Quantity bestehende Austauschverträge mit dem Kunden durch Rücktritt, Dauerschuldverhältnisse durch Kündigung fristlos beenden, auch bei einem Insolvenzantrag des Kunden. § 321 BGB und § 112 InsO bleiben unberührt. Der Kunde wird 4Quantity frühzeitig schriftlich über eine drohende Zahlungsunfähigkeit Informieren.
  • Fest vereinbarte Termine für Leistungen sollen ausdrücklich schriftlich oder per E-Mail als solche bezeichnet werden. Diese müssen klar und deutlich (Datum:Tag, Monat,Jahr und/oder Anzahl der Wochen) dargelegt werden.

Eigentumsvorbehalt

  • 4Quantity behält sich das Eigentum und einzuräumende Rechte an den Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung vor, für die berechtigte Mängeleinbehalte gem. Ziff. 2.3 Satz 3 zu berücksichtigen sind. Weiterhin behält sich 4Quantity das Eigentum vor bis zur Erfüllung 5. aller ihrer Ansprüche aus der 5.1 Geschäftsbeziehung mit dem Kunden.
  • 4Quantity ist berechtigt, für die Dauer eines Zahlungsverzugs des Kunden diesem die weitere Nutzung der (aller) Leistungen zu untersagen. Dieses Recht kann 4Quantity nur für einen angemessenen Zeitraum geltend machen, in der Regel höchstens für 6 Monate. Darin liegt kein Rücktritt vom Vertrag § 449 Abs. 2 BGB bleibt unberührt.
  • Geben der Kunde oder dessen Abnehmer die Leistungen zurück, liegt in der Entgegennahme der Leistungen kein Rücktritt von 4Quantity, außen 4Quantity hat den Rücktritt ausdrücklich erklärt.
  • Soweit der Wert der Sicherungsrechte von 4Quantity die Höhe der gesicherten Ansprüche um mehr als 25% übersteigt, wird 4Quantity auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden 5.2 Anteil der Sicherungsrechte freigeben.

Zusammenarbeit der Parteien, Mitwirkungsleistungen des Kunden

  • Kunde und 4Quantity benennen jeweils einen verantwortlichen Ansprechpartner. Die Kommunikation zwischen dem Kunde und 4Quantity erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart ist, über diese Ansprechpartner. Die Ansprechpartner haben alle mit der Vertragsdurchführung zusammenhängenden Entscheidungen unverzüglich in Absprache mit der Geschäftsführung und/oder Projektleiter herbeizuführen. Die Entscheidungen sind verbindlich zu dokumentieren. Dabei sind alle Details (beteiligten Namen, Art und Weise der Entscheidung und/oder das Ziel, der Zweck und der Grund für solche Entscheidung) zu notieren.
  • Der Kunde ist verpflichtet, 4Quantity soweit erforderlich zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Dazu wird er
  • insbesondere notwendige Informationen zur Verfügung stellen und bei Bedarf einen Remotenzugang auf das Kundensystem ermöglichen. Der Kunde sorgt ferner dafür, dass fachkundiges Personal für die Unterstützung von 4Quality zur Verfügung steht.

Gegenseitige Geheimhaltungsverpflichtungen

  • Die Vertragsparteien sind verpflichtet, über alle Geschäftsbedingung und Betriebsbedienungen und über alle Geschäfts- und Betriebs- geheimnisse sowie über sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen sowie Themen und/ oder Methoden, die im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung bekannt werden, Still- schweigen zu wahren. Die Weitergabe solcher Informationen an Personen, die nicht an dem Abschluss, der Durchführung oder Abwicklung des Vertrages beteiligt sind, darf nur mit schriftlicher Einwilligung der jeweils anderen Vertragspartei erfolgen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, endet diese Verpflichtung nach Ablauf von fünf Jahren nach Bekanntwerden der jeweiligen Information, bei Dauerschuldverhältnissen jedoch nicht vor deren Beendigung.
  • Die Vertrauensparteien werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und auch den möglichen eingesetzten Dritten auferlegen.
  • Den Vertragsparteien ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z.B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden sie daher keine Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden ist. Die Nutzung solchen Kommunikationswege wie Whats App ist grundsätzlich untersagt.

Störungen bei der Leistungserbringung

  • Wenn eine Ursache, die 4Quantity nicht zu vertreten hat, einschließlich Streik, Aussperrung oder die Nichteinhaltung vertraglich fest- gelegten räumlichen, zeitlichen sowie sonstigen 6.5 Vereinbarungen, die Termineinhaltung beeinträchtigt – nachstehend ,,Störung‘‘ genannt.-, verschieben sich die Termine um die Dauer der Störung, erforderlichenfalls einschließlich einer angemessenen Wiederanlaufphase. Eine Ver- tragspartei hat die andere Vertragspartei über 7. die Ursache einer in ihrem Bereich auf- 7.1 getretenen Störung und die Dauer der Verschiebung unverzüglich zu unterrichten. Insbesondere, wenn das Auftreten einer Störung im voraus bekannt ist, ist mit der Bekanntgabe eine unverzügliche Mitteilung von Seiten der Kunden zu erfolgen.
  • Erhöht sich der Aufwand von 4Quantity aufgrund einer Störung, wird 4Quantity auch die Vergütung des Mehraufwands verlangen, außer der Kunde hat die Störung nicht zu vertreten und deren Ursache liegt außerhalb seines Verantwortungsbereichs.
  • Wenn der Kunde wegen nicht ordnungsgemäßer Leistung von 4Quantity zur Rücktritt vom Vertrag und/oder solches behauptet, wird der auf Verlangen von 4Quantity innerhalb angebrachten gesetzlichen Frist schriftlich erklären, ob er diese Rechte geltend macht oder weiterhin die Leistungserbringung wünscht. Bei 7.2 einem Rücktritt hat der Kunde 4Quantity den Wert zuvor bestehender Nutzungsmöglichkeiten sowie anderweitigen Aufwendungen zu erstatten.
  • Gerät 4Quantity mit der Leistungserbringung in Verzug, ist ein nach den gesetzlichen Normierungen etwaige vorliegender Schadens- ersatz sowie Aufwendungsersatz des Kunden wegen des Verzugs für jede vollendete Woche des Verzugs beschränkt auf 0,5% der Vergütung für den Teil der Leistung, der auf Grund des Verzugs nicht genutzt werden kann. Die 7.3 Verzugshaftung ist begrenzt auf insgesamt höchstens 4,5% dieser Vergütung. Die vorstehenden Grenzen gelten nicht, soweit ein als Mangel nachweisbar ist, oder • Für die Erbringung von Dienstleistungen: die Vertragsbedingungen für Leistungen (VL); • zusätzlicher Aufwand wegen nicht ordnungs- gemäßer Erfüllung der Pflichten des Kunden anfällt (siehe auch Ziff. 4.2, 4.3 und 8.2) Verzug auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von 4Quantity beruht. 4Quantity gerät nicht in Verzug, solange sie die Verzögerung der Leistung nicht zu vertreten hat (siehe hierzu Ziff.9). Bei einer Verzögerung der Leistungserbringung durch 4Quantity hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Normierung ein etwaiges Rücktrittrecht nur, wenn die Verzögerung von 4Quantity nachweislich zu vertreten ist.

Ansprüche des Kunden bei Sachmängel

  • 4Quantity leistet bei Vorliegen der gesetzlichen Mängelhaftung Gewähr nur für die vertraglich geschuldete Beschaffenheit der Leistungen. Für eine nur unerhebliche Abweichung der Leistungen von 4Quantity von der geschuldeten Beschaffenheit bestehen keine Ansprüche wegen Mängel.
  • Ansprüche wegen Mängel bestehen auch nicht bei Versagen von Komponenten der Systemumgebung, nicht reproduzierbaren und auch nicht anderweitig durch den Kunden klar und deutlich nachweisbaren Mängeln und/oder bei Schäden, die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Dies gilt auch bei nachträglicher Veränderung Instandsetzung durch den Kunden oder Dritten, außer diese erschwert die Analyse und die Beseitigung eines Sachmangels nicht.
  • Die Verjährungsfrist für gesetzliche Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die gesetzliche Fristen für den Rückgriff nach § 479 BGB blieben unberührt, gleiches gilt soweit das Gesetz gemäß §F 438 Abs.1 Nr.2 oder § 634a Abs.1 Nr 2 BGB längere Fristen vorschreibt, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen von 4Quantity, bei arglistigem oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von 4Quantity, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels durch 4Quantity. 4Quantity kann Vergütungen ihres Aufwandes oder Nachbesserung verlangen, soweit: • 4Quantity aufgrund einer Meldung tätig wird, ohne dass ein Mangel vorliegt, außer der Kunde konnte mit zumutbarem Aufwand nicht erkennen, dass kein Mangel vorlag, oder • Eine gemeldete Störung nicht reproduzierbar und auch nicht anderweitig durch den Kunden sonstigen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder 9.2 grob fahrlässig verursachten Schäden.

Ansprüche des Kunden bei Rechtsmängeln

  • Für Verletzungen von Rechten Dritter durch Leistungen von 4Quantity haftet 4Quantity nur, soweit die Leistungen durch den Kunden vertragsgemäß und insbesondere im vertraglich vorgesehen Nutzungsumfeld eingesetzt werden. 4Quantity haftet für Verletzungen von Rechten Dritter nur innerhalb der Europäischen Union und das Europäischen Wirtschaftsraumes sowie am Ort der vertragsgemäßen Nutzung der Leistung (siehe hierzu entsprechend 7.1 Satz 1).
  • Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden geltend, dass eine Leistung von 4Quantity seine Rechte verletzt, benachrichtigt der Kunde 9.4 unverzüglich 4Quantity. 4Quantity ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, soweit zulässig die geltend gemachten Ansprüche auf deren Kosten abzuwehren. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche Dritter zuerkennen, bevor er 4Quantity angemessen Gelegenheit gegeben hat, die Ansprüche der Dritten auf andere Art und Weise abzuwehren.
  • Werden dadurch eine Leistung von 4Quantity 9.5 Rechte Dritter verletzt, wird 4Quantity nach eigener Wahl und auf eigene Kosten • dem Kunden das Recht zur Nutzung der Leistung verschaffen, • die Leistung rechts verletzungsfrei gestalten oder • die Leistung unter Erstattung der dafür geleisteten Vergütung (abzüglich einer an- gemessenen Nutzungsentschädigung) zurück- nehmen, wenn 4Quantity keine andere Abhilfe mit angemessenem Aufwand erzielen kann.
  • Die Interessen des Kunden werden dabei angemessen berücksichtigt.
  • Ansprüche des Kunden wegen Rechtsmängeln verjähren entsprechend Ziff.7.2. Für zusätzlichen Aufwand von 4Quantity gilt Ziff. 7.3 entsprechend.

Haftung von 4Quantity, Haftungsbegrenzung

  • 4Quantity haftet dem Kunden stets für die von ihr und/oder ihren gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder Leistung durch den Kunden. Ebenso bestehen für Kunden grundsätzlich keine Haftansprüche
  • Eine Haftung kommt allerdings nur in Betracht, wenn der Kunde 4Quantity Vorsatz oder Fahrlässigkeit im Hinblick auf den Mangel nachweisen kann gem. §280 Abs 1 S.2 BGB. Zeitlich kommt es regelmäßig auf die Erkennbarkeit des Mangels im Zeitpunkt der Übergabe an.
  • 4Quantity haften jedoch nicht für anzutretende Misserfolge aus einer beratenden und/oder wissenstransporttierenden Leistung. Da die vertragliche Verpflichtung solchen Leistungen mit dem Anfertigen und Übergabe eines Berichtes erloschen. Die Umsetzung des Inhaltes eines Berichtes bedarf eines gesonderten Vertrages.
  • 4Quantity haftet bei leichter Fahrlässigkeit nicht, außer soweit sie eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht. Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Haftung bei Vermögensschäden ist auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt.
  • Aus einer Garantieerklärung haftet 4Quantity nur auf Schadensersatz, wenn diese in der Garantie ausdrücklich übernommen wurde. Diese Haftung unterliegt bei leichter Fahrlässigkeit den Beschränkung gem. Ziff. 9.3.
  • Bei Verlust von Daten gem. § 254 BGB haftet 4Quantity nicht. Da Angesichts der mannigfachen Gefahren eines Datenverlustes und der daraus folgenden schweren wirtschaftlichen Schäden für den Software- Anwender, hier der Kunde, gilt die Durchführung der Datensicherung durch den Kunde selbst als unverzichtbar.
  • Bei leichter Fahrlässigkeit von 4Quantity tritt diese Haftung nur ein, wenn der Kunde unmittelbar vor der zum Datenverlust führenden Maßnahme eine ordnungsgemäße und einer regelmäßige Datensicherung durchgeführt hat sowie der Prozess der Datensicherung lückenlos dokumentiert wurde.
  • 4Quantity haftet grundsätzlich nicht, bei einer andersartigen vom vertraglichen Verein- barungen abweichenden Anwendung einer gegenüber 4Quantity aus beratenden sowie wissenstransportierenden Leistungen.
  • Für Aufwendungsersatzansprüche und sonstige Haftungsansprüche des Kunden gegen 4Quantity gelten die Ziff. 9.1 bis einschließlich 9.4 entsprechend.

Import- und Export-Vorschriften. Recht und Gerichtsstand.

  • Der Kunde wird für die Lieferungen oder Leistungen anzuwendende Import- und Export- Vorschriften eigenverantwortlich zu beachten, insbesondere solche der USA, Kanada sowie UK (siehe gesonderte vertragliche Vereinbarungen). Bei grenzüberschreitender Lieferung oder Leistung trägt der Kunde anfallende Gebühren und sonstige Abgaben. Der Kunde wird gesetzliche oder behördliche Verfahren im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Leistungen eigenverantwortlich abwickeln, außer soweit anderes ausdrücklich vereinbart ist.
  • Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN- Kaufrechts ist ausgeschlossen.
  • Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sollen nur schriftlich vereinbart werden.
  • Gerichtsstand gegenüber einem Kaufmann, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlichen Sondervermögen ist der Sitz von 4Quantity.

*Ist Leistungs- sowie Vertrags abhängig (siehe hierzu die besondere Vertragsvereinbarungen).

Stand: August 2019

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Allgemeine Vertragsbedingungen und Geschäftsbedingungen in PDF-Format zum Download:
4Quantity Solutions UG (hb) – Allgemeine Vertragssbedingungen